Liebe Mitglieder,
nach allem, was wir derzeit wissen, sind „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind” zwar zu schließen
jedoch mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Aktuell gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird unsere Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich. (Einschätzung des Deutschen Golfverbandes)
Die Gastronomie muss leider ab Montag geschlossen bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Dies wird ab Mittwoch Mittag der Fall sein.
Da der Proshops zum „Einzelhandel“ zählt, bleibt der unter Berücksichtigung der Coronaregeln geöffnet.
Die beschlossenen Maßnahmen werden bereits ab dem 2. November 2020, also ab dem kommenden Montag, wirksam.
Wir sind unter den gegebenen Umständen froh, dass wir den Spielbetrieb aufrecht erhalten können und wünschen Euch noch schöne Herbstrunden an der frischen Luft!
Joe & Team
Schnell und informativ. Gute Arbeit. Hoffentlich wird das von offizieller Seite nochmal bestätigt.