Das Land NRW hat für die Stadt Duisburg die Corona-Notbremse angeordnet. In ihrer daraufhin erstellten Allgemeinverfügung gibt die Stadt Duisburg u.a. folgende Regelungen bekannt:

Kontaktbeschränkung:
Es darf sich nur der eigene Hausstand (ohne Personenbegrenzung) mit höchstens einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand treffen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand.

Lediglich zu Ostern, also in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 5. April, dürfen auch Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen zusammentreffen. Auch hier werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.

Sport:
Freizeit- und Amateursport ist unter freiem Himmel bei Einhaltung der oben genannten Kontaktbeschränkung zulässig.